Online-Fachtagung zum neuen Fachkonzept für EV und BBB – anstrengend, aber lohnend

Bericht zu einer Veranstaltung von 53° NORD am 27. Januar 2026

Claudia Sander von der BA erläuterte in ihrem Referat unter anderem die Entstehungsgeschichte und die Zielsetzung des neuen Konzeptes. Die drei wesentlichen Ziele lauten: Verbesserung der Qualität der beruflichen Bildung, Steigerung der Durchlässigkeit zum allgemeinen Arbeitsmarkt sowie Harmonisierung und Optimierung der Prozesse im BBB und Eingangsverfahren.

Das Fachkonzept sei, so Frau Sander, kein „Diktat aus Nürnberg“. Die BA habe den Änderungsbedarf von Beginn an mit Experten aus der BAG WfbM und der BAG Unterstützte Beschäftigung sowie den Betroffenen-Verbänden, den Werkstatträten und Frauenbeauftragten, diskutiert. Das neue Konzept sei lange überfällig gewesen, die letzte Vorgabe stammte aus dem Jahr 2010. Als die Politik die immer wieder angekündigte Überarbeitung des SGB IX und der Werkstättenverordnung bis 2024 nicht umsetzte, sah sich die BA zum Handeln genötigt.

Frau Sander zählte auf: Die Erstellung eines Qualitäts- und Leistungshandbuchs ist nun für Werkstätten und Andere Leistungsanbieter gleichermaßen verpflichtend. Das Fachkonzept richtet sich stärker auf Qualität sowie auf Praktika und Übergänge zum allgemeinen Arbeitsmarkt. Neu sind die Qualitätszirkel. Sie sind ein Ersatz für den im BTHG abgeschafften Fachausschuss, mit Vertretern der Agentur, der Eingliederungshilfe, der Leistungserbringer und gegebenenfalls weiterer Reha-Träger. Neu sind zudem verbindliche jährliche Zielvereinbarungen, die mit Einrichtungsbetreuern der BA ausgehandelt werden. Die Anforderungen an die berufliche Bildung werden stärker standardisiert und das Berichtswesen auf Digitalisierung umgestellt.

Zusätzlich zu den bisherigen vier Qualifizierungsstufen wird eine fünfte für den Personenkreis der bisherigen Tagesförderstättenbeschäftigten ergänzt, die ja bisher nur in NRW zum Werkstattklientel gehören. Die Qualifizierung soll sich an anerkannten Ausbildungsrahmenplänen orientieren und über Qualifizierungsbausteine modularisiert sein. Zertifikatslehrgänge und anerkannte Abschlüsse werden gefördert. „Unser Arbeitsmarkt in Deutschland verlangt Zertifikate“, so die Begründung von Claudia Sander.

Der Zeitplan: Das Fachkonzept ist zum 01. Januar 2026 in Kraft getreten. Die Qualitäts- und Leistungshandbücher sollen bis Ende 2026 erstellt, die BA-interne Prüfung bis Ende 2027 abgeschlossen sein. Die elektronische Maßnahmeabwicklung (EMAW) soll 2026 eingeführt werden, verpflichtend wird sie ab 01. Januar 2027. Frau Sander empfahl, hierfür einen Provider zu beauftragen. Die Kosten seien hierfür sehr unterschiedlich, ein Vergleich lohne. Sie regte an, ob hier nicht die BAG WfbM einen guten Überblick externer Provider erstellen könne – der BA seien da die Hände gebunden, wegen Wettbewerbsvorteile.

Den Einrichtungsbetreuern wird künftig eine höhere Bedeutung zugemessen. Jede Einrichtung erhält künftig einen Einrichtungsbetreuer zugeteilt, der mit ihr gemeinsam die Zielplanung vornimmt und die Ergebnisse überprüft.

Der Fokus der Veranstaltung lag aber nicht auf der Kritik des Fachkonzepts, sondern auf der Frage nach dessen Umsetzbarkeit. Und da zeigten die Abschlussstatements: Am Ende dominierte der Optimismus. Hier einige der Aussagen: „Wir machen schon vieles richtig." – „Viele Einrichtungen stehen vor denselben Herausforderungen. Wir sollten uns zusammentun." – „Das Fachkonzept eröffnet auch Möglichkeiten und Chancen." – „Auch wenn wir schon vieles umsetzen, kommen doch neue Herausforderungen auf uns zu." – „Auch seitens der BA sind viele Fragen offen." – „Wir sollten schon jetzt beginnen und nicht erst auf weitere Vorlagen warten." Hinzu kam eine Aufforderung an den Gesetzgeber: „Die Werkstättenverordnung passt jetzt endgültig nicht mehr zu den neuen Vorgaben des Fachkonzepts."

Das BAG WfbM Positionspapier

https://www.lag-wfbm-thueringen.de/sites/d67d8ab4f4c10bf22aa353e27879133c/bag_wfbm_aufbruch_zu_mehr_teilhabe.pdf


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Veranstaltungen

11. März 2026
BAG Fachkongress You Can - Fachkongress für Inklusion und Arbeitsleben 16. März 2026
Regional Arbeitskreis Süd 18. März 2026
Regionalarbeitskreis Ost

Termine

11. März 2026
BAG Fachkongress "You Can" 16. März 2026
RAK Süd 18. März 2026
RAK Ost 19. März 2026
RAK Nord 07. Mai 2026
LAG Frühjahrstagung

Aktuell

BAG Fachkongress - die LAG Thüringen macht mit! Umgang mit unverschuldetem Fernbleiben von Werkstattbeschäftigten Erhöhung des Mehrbedarfs beim Mittagessen im Jahr 2026 beschlossen