Der Gesetzgeber hat bereits 2021 das Teilhabestärkungs Gesetz erlassen. Im Zuge dessen besteht die gesetzliche Verpflichtung zum Vorhalten eines Gewaltschutz- Konzepts in den Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Dieser Verpflichtung sind alle unsere Mitgliedseinrichtungen nachgekommen. Im Falle eines tatsächlichen Tatbestands bietet das Land Thüringen vier Interventionsstellen an. Die entsprechenden Kontakte finden Sie hier: